Bauherreninformationen
Der Bau des eigenen Wohnhauses ist für viele Bauherren im Leben eine einmalige Sache. Da hier die Routine fehlt und zudem sehr viel Geld dahinter steckt, stehen viele Fragen im Raum. Nachfolgend sind daher für den Bauherren und dessen Planer allgemeine Informationen, die den Ablauf etwas erleichtern sollen.
Bauherreninformationen
Für das Bauantragsverfahren ist grundsätzlich der Kreis Bergstraße als Bauaufsichtsbehörde zuständig. Der Bauantrag muss dort mit den entsprechenden Unterlagen eingereicht werden. Nach einer ersten Prüfung und Erfassung des Antrages erhalten die zu beteiligenden Stellen einen Plansatz zur Bewertung. Beteiligt werden können je nach Bauvorhaben beispielsweise die Naturschutzbehörde, die Untere Wasserbehörde oder auch der Immissionsschutz. Eine dieser zu beteiligenden Stellen ist immer die Gemeinde. Der Gemeindevorstand oder die Gemeindevertretung fasst dann einen Beschluss zu diesem Bauantrag. Die Bauaufsicht erhält dann von der Gemeinde eine Stellungnahme und diese stellt in der Regel das baurechtlich notwendige Einvernehmen her. Sobald von allen beteiligten Stellen die Stellungnahmen vorliegen, kann die Baugenehmigungsbehörde die Baugenehmigung erteilen.
Die zuständige Sachbearbeiterin ist Frau Pedure
Kreis Bergstraße
Der Landrat / Der Kreisausschuss
Bauaufsicht und Bauleitplanung
Graben 15
64646 Heppenheim
Tel.:06252/155295
Antrag auf Abweichungen und Befreiungen.pdf
Bauantrag.pdf
Mitteilung baugenehmigungsfreier Vorhaben.pdf
Während der Bauphase sind immer wieder Kontakte zu anderen Behörden und Institutionen notwendig.
Amt für Bodenmanagement (ehemaliges Katasteramt) | Adresse Kommunikation Kundenservice |
Baulastenstelle | Kreis Bergstraße Baulasten Graben 15 Tel. 06252 15-401 Fax 06252 15-5499 E-Mail: bauaufsicht@kreis-bergstrasse.de Besuchszeiten: Di: 08:00 - 12:00 Uhr Do: 14:00 - 18:00 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten kann eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden |
Grundbuchamt | Amtsgericht Fürth Grundbuchamt Heppenheimer Straße 15 Tel. 06253 208-22 Fax 06253 208-11 |
Schornsteinfeger | ab 01.01.2020: Bezirksschornsteinfegermeister Andre Walther Nordring 12 64846 Groß-Zimmern Tel. 0160 98094794 |
Stromversorger + Glasfaser
Team Netzanschluss
e-netz Südhessen GmbH & Co. KG
Dornheimer Weg 24, 64293 Darmstadt
Tel. 06151 701-6060, Fax 06151 701-6069
hausanschluss@e-netz-suedhessen.de
Planauskunft
Sie wollen anbauen oder planen größere Erdbewegungen auf Ihrem Grundstück? Dann ist es gut zu wissen, wo genau Versorgungsleitungen und Glasfaserkabel im Erdreich liegen. Mit der Online-Planauskunft der e-netz Südhessen können Sie Ihre Planauskunft nach erfolgreicher Registrierung einholen.
Bitte beachten Sie, dass bis zum Abschluss des Glasfaserausbaus in Gorxheimertal, voraussichtlich Ende 2025, Planauskünfte für die realisierten Erweiterungsprojekte sowie für den eigen-wirtschaftliche Glasfaserausbau der Entega Medianet über den Generalunternehmer Klenk & Sohn GmbH: planauskunft@klenkfirm.de
Bei der e-Netz Südhessen sind diese Daten noch nicht eingepflegt, soll aber in Zukunft geschehen um Planauskünfte „aus einer Hand“ zu erhalten.
Wasserversorger
Netzanschluss
Stadtwerke Weinheim GmbH
Breitwieserweg 5, 69469 Weinheim
Telefon: +49 (0)62 01/1 06-171, Telefax: +49 (0)62 01/1 06-179
Internet: www.sww.de
Planauskunft
Anfragen an das Zeichenbüro:
Tel.: 06201 / 106-136
E-Mail: planauskunft@sww.de
Planauskunft ist Pflicht:
Bei Tiefbauarbeiten im Bereich von Versorgungsleitungen und Stromkabel hat zwingend eine Planauskunft über das Zeichenbüro der Stadtwerke Weinheim zu erfolgen. Die Anfrage muss mindestens 1 Woche vor der Baumaßnahme in schriftlicher Form mitgeteilt werden.
Beachten Sie:
Die Erkundigungspflicht ist die wichtigste Voraussetzung für das sichere Arbeiten an Versorgungsleitungen und Stromkabel, einschließlich an Hausanschlussleitungen!
Die Planauskunft bezieht sich immer auf die aktuelle, unmittelbar anstehende Baumaßnahme und ist in der Regel 4 Wochen gültig.
Leitungsschutzanweisung: Im Merkblatt wird auf die wesentlichen Pflichten des Bauausführenden Bezug genommen und diesem konkrete Handlungsanweisungen zur Ausübung der Arbeiten und zum Verhalten bei Beschädigung einer Versorgungsleitung zu geben.
Abwasserbeseitigung
Kanalanschluss
Gemeindeverwaltung Gorxheimertal
Siedlungsstraße 35
69517 Gorxheimertal
Telefon: 06201/2949-16
Fax: 06201/2949-29
E-Mail: andreas.michael@gorxheimertal.de
Damit ein Anschluss an das öffentliche Kanalnetz erfolgen kann, ist ein Antrag bei der Gemeinde Gorxheimertal zu stellen. Nach Erhalt der Anschlussgenehmigung muss eine Fachfirma den Anschluss herstellen. Vor dem Verfüllen des Leitungsgrabens muss eine Abnahme beim Bauamt der Gemeinde Gorxheimertal beantragt werden. Nach erfolgter Abnahme bekommt der Bauherr eine Einleitgenehmigung und darf sein Abwasser der Kanalisation zuführen.
Planauskunft
Informationen und Pläne zum Kanalnetz erhalten Sie ebenfalls beim Bauamt der Gemeinde.
Telefonleitungen der Deutschen Telekom
Hausanschluss
Bauherrenservice der Deutschen Telekom
Planauskunft
Planauskünfte erteilt die Deutsche Telekom über die Trassenauskunft.
Antrag zum Anschluss an das öffentliche Abwassernetz.pdf
Entwässerungssatzung
Im Liegenschaftskataster werden alle Grundstücke und Gebäude flächendeckend und aktuell nachgewiesen. Hieraus entsteht auch für die Gebäudeeigentümer/-innen die Pflicht zur Gebäudeeinmessung.
Gebäudeeinmessung
Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer sind verpflichtet, nach Errichtung eines neuen Gebäudes oder Veränderungen im Grundriss der Bebauung, den Nachweis bzw. die Veränderung ihrer Gebäude im Liegenschaftskataster zu veranlassen. Hierüber informiert die Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation auf Ihrer Homepage.
Liegenschaftskataster
Die Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation informiert auf Ihrer Homepage unter anderem auch über Ausgaben aus dem Liegenschaftskataster, Grenzfeststellung und Zerlegungsvermessung.
Grundsätzlich gilt: Wenn Flächen der Gemeinde für private oder gewerbliche Zwecke wie Gerüststellung, Bauschuttcontainer, Baumaterial oder sonstige Straßensperrungen benötigt werden, ist eine Erlaubnis einzuholen. Ist die Fläche öffentlich gewidmet, das heißt, hat sie einen öffentlichen Zweck wie Straßen, Gehwege, Grünanlagen, Parkplatzflächen etc., dann ist hierfür immer eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen. Wird dabei noch in den öffentlichen Verkehrrsraum (Straße oder Gehweg) eingegriffen, ist dafür eine verkehrsrechtliche Anordnung, welche wenn möglich 14 Tage vor Beginn der Maßnahme/Sperrung beantragt werden sollte, notwendig. Diese beiden Anträge werden üblicherweise in einer Genehmigung erteilt.
Für Sondernutzungen entlang der Landesstraße (Hauptstraße) ist allerdings die Verkehrsabteilung des Kreises Bergstraße zuständig.
Die Gebührenrechnung für die Genehmigung erfolgt entsprechend der akuell gültigen Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Gorxheimertal.
Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung_Kreis.pdf
Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung_Gemeinde.pdf